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Steuer-ID für´s Kindergeld

Veröffentlicht am von Jan von Kulessa

Eine allgemeine Information für unsere Kunden zum Thema Pflicht zur Meldung der Steuer-ID an die Kindergeldstellen ab 01.01.2016.

Ich möchte hier keine Empfehlung geben, was zu tun ist, wieviel Zeit noch für die Meldung bleibt, oder warum das Thema bis jetzt so wenig kommuniziert wurde. Einmal kurz ins Netz geschaut und man findet genügend Text, um im Thema zu sein.

Die Meldung ist sinnvoll!

Mit der ID ist eine unverwechselbare Identifikation der Kindergeldberechtigten und der Kinder möglich. Vorbei die Zeiten, in denen ein einziger falscher Buchstabe schon mal dazu geführt hat, für ein Kind zwei Mal Kindergeld zu zahlen bzw. zu erhalten. Dass dieses versehentlich gezahlte Kindergeld wieder zurück zu erstatten wäre, versteht sich von selbst. Und wenn damit ungerechtfertigte oder gar betrügerische Auszahlungen vermieden werden können – umso besser. Das Kindergeld ist für die Mütter und Väter da, die unsere Kinder erziehen und nicht für irgendwelche Gauner, die sich eine Lücke im System zunutze machen!

Und auch uns betrifft dieses Thema bei den Riesterverträgen unserer Kunden. In einem solchen Fall, ist es wie die Suche im Heuhaufen, wenn wir aufgrund doppelt gezahlter Zulagen alles nachvollziehen und korrigieren lassen müssen. Eine korrekt zugeordnete Steuer-ID sollte diese Fehlermöglichkeit hoffentlich verhindern.

Liebe Kunden, melden Sie also im Laufe des Jahres Ihre und die Steuer-ID ihrer Kinder an die für sie zuständigen Familienkassen.

Wenn möglich werden wir Sie sicher im Laufe des Jahres erinnern. Ein Hinweis auf der Abfrage zur Meldung des Vorjahresbrutto zu Anfang nächsten Jahres, ein Telefonat oder im persönlichen Gespräch – das Thema wird uns durchs Jahr begleiten.

Schauen Sie auch auf unseren nächsten Blog zum Jahreswechsel. Hier wollen wir Ihnen die Punkte einmal auflisten, auch die aus unserer Sicht im nächsten Jahr zu achten wäre.